AVGS

Maßnahmen mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind nach AZAV geprüft und zugelassen. Die Vermittlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit und des Jobcenters stellen interessierten Arbeitslosen oder Arbeitsuchenden einen Gutschein aus, der durch uns realisiert wird.

Wir bieten z.Zt. folgende zugelassene Maßnahmen an:
(die Dauer wird in Unterrichtseinheiten (UE) mit je 45 min angegeben)

Weitere Informationen erhalten Sie über die Mitarbeiter in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Bei Interesse können Sie per Klick auf die Maßnahme den aktuellen Flyer herunterladen.